Kirchenrat
Der Kirchenrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde. Eine der wesentlichen Aufgaben des Kirchenrates ist es, die finanziellen Mittel für die Deckung der Bedürfnisse der Kirchgemeinde und Pfarrei zu beschaffen. Ebenfalls ist er verantwortlich für die gesetzeskonforme Verwendung der Steuergelder (Besoldung, Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen).
Der Kirchenrat wird alle vier Jahre durch das katholische Volk der Kirchgemeinde Oberkirch gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern. Monatlich findet eine Kirchenratssitzung statt und jährlich eine Kirchgemeinde-Budget-Versammlung (aktuelle Legislaturperiode 2018-2022).