Beerdigung
Sind Sie vom Todesfall eines Angehörigen betroffen?
Was muss ich jetzt alles tun? Wo muss ich vorsprechen? Wer hilft mir in meiner Trauer?
Die Pfarrei bietet Ihnen auch in dieser Zeit ihre Unterstützung an beim Gestalten einer würdevollen Auferstehungsfeier oder seelsorgerlichen Gesprächen. Unser Glaube bestärkt uns, dass wir Menschen auch in der Situation des Todes und des Abschieds nicht ohne Trost und Geborgenheit sind, sondern dem auferstandenen Jesus Christus vertrauen dürfen, der gesagt hat:
„Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt; und wer da lebt und glaubt an mich, der wird nimmermehr sterben“. (Johannes 11,25 – 26)
Für das Planen der Auferstehungsfeier wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.
Vorgehen bei einem Todesfall:
Unsere Seelsorger sind auch nach der Bestattung gerne für Sie da. Der Beerdigung folgt eine Zeit der Trauerverarbeitung. Diese bringt auch Chancen mit sich, etwas Neues zu beginnen oder mit Angehörigen, zu denen Sie den Kontakt verloren haben, wieder eine Beziehung aufzubauen. Oft sind Menschen beim Erleben eines Todesfalls auch bereit, Schritte der Versöhnung zu tun, wo Verhältnisse unter Verwandten zerbrochen sind. Wir begleiten Sie gerne auf diesem Weg.
Trotz Kirchenaustritt christliche Abschiedsfeier
Der Austritt aus der Kirche bedeutet in der Regel, dass die Person keine kirchlichen Rituale mehr wünscht, einschliesslich einer christlichen Abschiedsfeier. Dennoch gibt es manchmal besondere Umstände oder Wünsche der Angehörigen, die eine Ausnahme rechtfertigen könnte, besonders wenn die Angehörigen noch Mitglied unserer Kirche sind.
Falls eine christliche Abschiedsfeier gewünscht wird, empfiehlt es sich, direkt das zuständige Pfarramt zu kontaktieren. Die Seelsorge vor Ort bietet in solchen Fällen häufig individuelle Lösungen und Unterstützung an.
Wenn die Abschiedsfeier in einer Kirche im Pastoralraum Region Sursee stattfindet, erhalten Sie von der zuständigen Kirchgemeinde eine Rechnung für die anfallenden Kosten (Organisation, Kirchenraumnutzung, Sakristanendienst, Organistenhonorar). Das Sekretariat der Pfarrei organisiert auf Wunsch für Sie den Kirchenraum sowie den Sakristanendienst und vermittelt Ihnen eine Organistin, einen Organisten. Für die Organisation und das Honorar anderer Musizierender sind Sie zuständig.