Im Zentrum steht der Voranschlag 2022. Ebenso informiert der Kirchenrat über Aktuelles rund um die Kirchgemeinde und Pfarrei Oberkirch.
Die Versammlung dauert erfahrungsgemäss rund eine Stunde und ist eine Gelegenheit zum Austausch zu verschiedenen Themen der Kirchgemeinde.
Der Beginn ist um 20.00 Uhr in der Kirche. Das anschliessende gemütliche Zusammensein entfällt dieses Jahr leider aufgrund der aktuellen Corona-Situation.
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EINLADUNG ZUR BUDGET-KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG
Montag, 15. November 2020, 20.00 Uhr, in der Pfarrkirche Oberkirch
Traktanden
- Voranschlag 2022 der Kath. Kirchgemeinde Oberkirch
- Genehmigung des Voranschlages 2022
- der Laufenden Rechnung
- der Investitionsrechnung
Kenntnisnahme des Jahresprogrammes 2022 und des Investitions- und Aufgabenplanes 2022 – 2026 sowie des Finanzplanes
1.2 Festsetzung des Steuerfusses pro 2022 auf 0,21 Einheiten
- Informationen zu den Investitionen 2022 und folgende Jahre
- Genehmigung des Sonderkredites in der Höhe von CHF 70‘000.00
Teilfinanzierung Raumgestaltung «Raum der Stille» Pflegezentrum Feld
- Informationen aus dem Kirchenrat
- Lautstärke des Kirchenglockengeläuts in der Nachbarschaft
- Grenzbereinigung der Kirchgemeinde analog der Einwohnergemeinde
- Festlegen der Zahl der Mitglieder in den Kirchenrat, Rechnungskommission
- Verschiedenes, Wünsche und Anregungen
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle röm.-kath. Einwohnerinnen und Einwohner im Kirchgemeindegebiet von Oberkirch ab dem 18. Altersjahr und Ausländerinnen und Ausländer mit C-Ausweis. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der politische Wohnsitz 5 Tage vor der Kirchgemeindeversammlung geregelt sein muss.
Stimmregister / Aktenauflage
Das Stimmregister sowie die dem Voranschlag zu Grunde liegenden Unterlagen können ab Montag 25. Oktober 2021 im Pfarreisekretariat auf telefonische Voranmeldung hin (Tel. 041 / 921 12 31) eingesehen oder per E-Mail an sekretrariat@pfarrei-oberkirch.ch angefordert werden. Den Voranschlag und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage, www.pfarrei-oberkirch.ch.
An den Veranstaltungen gilt keine Zertifikatspflicht, dafür muss stets eine Gesichtsmaske getragen und der Mindestabstand von 1.5 m falls immer möglich eingehalten werden.
Oberkirch, 19. Oktober 2021 KIRCHENRAT VON OBERKIRCH